Willkommen bei Brandschutz Notfallausbildung Ralf Weber
Im Bereich Brandschutz umfasst mein Sortiment vor allem Rauchwarnmelder ( Stand Alone Melder sowie funkvernetzbare Melder ) sowie Kohlenmonoxidmelder und weitere Komponenten und Zubehör für Ihre Wohnung sowie für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Einfach mal stöbern in der Bildergalerie; detailierte Beschreibungen finden Sie dann im Bereich Produkte / Dienstleistungen.
In Brandenburg vorgeschrieben: Ab 1. Juli 2016 müssen alle Aufenthaltsräume ( Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Diese Pflicht besteht für alle Neu- und Umbauten. Für bestehende Wohnungen besteht eine Nachrüstpflicht bis 31.12.2020. Siehe auch: Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauaordnung.... vom 19.Mai 2016.
In Berlin müssen lt. § 48 "Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin" ab 01.01.2017 in allen Wohnungen, die neu gebaut oder umgebaut werden, Aufenthaltsräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Bestehende Wohnungen müssen bis 31.12.2020 nachgerüstet werden.
Selbstverständlich gehören eine ausführliche Beratung und das Erstellen von Angeboten dazu.
Eine fachgerechte Montage nach DIN 14676 sowie regelmäßige Überprüfungen der verbauten Technik wird gewährleistet. Die Montage und die regelmäßige Wartung wird in einem Geräteepass dokumentiert.